Wir konzentrieren uns auf das, was ein Buchführungsbüro nach §6 Nr. 3 u. 4 StBerG darf und am besten kann: Ihre laufende Buchhaltung. Alle Bausteine sind einzeln oder kombiniert nutzbar – abgestimmt auf Ihren Steuerberater.
Wir bieten keine steuerlichen Hilfeleistungen an – Jahresabschluss, Steuererklärung und Rechtsberatung übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater.